20.04.2021

50%-Regel bei der Zuteilung der Saldosteuersätze für Mischbranchen 

Bei verschiedenen Branchen und Tätigkeiten, sog. Mischbranchen, fallen Tätigkeiten an, die zu unterschiedlichen Saldosteuersätzen führen würden. In den Branchen­listen der Steuerverwaltung sind die Mischbranchen mit einem Stern ge­kennzeichnet. Ausserdem ist für jede Mischbranche angegeben, welches die steuerbare Haupttätigkeit und welches die steuerbaren branchenüblichen Neben­tätig­keiten sind. Bei diesen Branchen kommt in Bezug auf die branchen­üb­lichen Nebentätigkeiten obligatorisch die 50%-Regel zur Anwendung.

Vorsicht: Nimmt der Anteil der Nebentätigkeit am steuerbarem Gesamtumsatz sprung­haft zu, so gilt diese Tätigkeit als neue Tätigkeit und es gelten die Regeln für diese Tätigkeit.