22.12.2021

Abgrenzung zwischen steuerfreiem Kapitalgewinn und steuerbarem Einkommen

Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, was als steuerfreier Kapitalgewinn und was als steuerbares Einkommen gilt.

Dabei unterschied es wie folgt:

  • steuerbares Einkommen: alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte wie Löhne, Entschädigungen für Sonderleistungen, Provisionen, Gratifikationen, Ab­gangs­ent­schä­digungen, Zulagen oder geldwerte Vorteile aus Mit­ar­beiter­be­teiligungen sind steuer­bares Einkommen.
  • steuerfreier Kapitalgewinn: Gewinne, die aus der Verwaltung des privaten Ver­mögens entstehen oder bei einer sich zufällig bietenden Gelegenheit ent­stehen. Ist eine Tätigkeit hingegen auf Erwerb gerichtet, gilt es als selbst­ständige Erwerbstätigkeit, die besteuert wird. (Quelle: BGE 2C_ 731/2017 vom 12.11.2018)