24.04.2025

Das Datum des Arbeitszeugnisses ist relevant

Das Arbeitszeugnis muss mit dem Datum versehen sein, an dem es tatsächlich ausgestellt wird. Falls der Arbeitgeber die Ausstellung verzögert, ist das Zeugnis rückwirkend auf den Tag zu datieren, an dem es ursprünglich hätte erstellt werden müssen. (Quelle: BVG A-2402/2023 vom 2.12.2024)