25.08.2025

Die Detektive beim Steueramt

Ein Steuerpflichtiger stritt mit dem Steueramt über sein Steuerdomizil, ob es sich im Kanton Graubünden oder im Kanton Zürich befinde.

Das Steueramt ging der Sache akribisch nach: Es analysierte Bargeldbezüge, die überwiegend in Zürich erfolgten, überprüfte Strom- und Wasserverbrauch und stellte fest, dass das Haus des Steuerpflichtigen in Zürich umfassend renoviert wurde. Zudem ergaben die Ermittlungen nur eine geringe soziale Verbindung zum Kanton Graubünden. Auf Basis dieser Erkenntnisse entschied das Bundesgericht, dass das Steuerdomizil im Kanton Zürich liegt. (Quelle: BGE 9C_173/2024 vom 19.12.2024)