29.07.2024

Die Kantone Zürich und Aargau passen die Bewertung der Liegenschaften an

Im Jahr 2009 hat der Kanton Zürich die letzte Anpassung betreffend die Bewertung der Liegenschaften für die Bestimmung des Eigenmietwerts und des steuerbaren Vermögens vorgenommen. Im Jahr 2025 wird die nächste Bewertung vorgenommen und die Resultate werden dann in die Steuerrechnung 2026 fliessen. 

Der Kanton Aargau wird die Neubewertung 2025 durchführen.

Das Bundesgericht hat sich bereits mehrere Male mit diesem Thema befasst - mit dem Ergebnis, dass der Eigenmietwert nicht niedriger als 60 Prozent der Marktmiete sein darf und die Vermögenssteuer nicht weniger als 70 Prozent des Verkehrswerts der Liegenschaft betragen soll.