Viele Steuerpflichtige sind der Meinung, dass ausser den Steuerbehörden niemand Einsicht in ihre Steuerdaten hat. In einigen Kantonen ist dies so, andere gehen relativ locker mit Steuerdaten um.
Die Schweizerische Steuerkonferenz SSK hat eine Übersicht veröffentlicht, die zeigt, wer in welchem Kanton Einsicht verlangen kann.
So kann im Kanton Bern und Kanton Zürich eine gesuchstellende Person ein wirtschaftliches Interesse geltend machen und erhält so die letzten rechtskräftig veranlagten Steuerfaktoren der Person wie Einkommen und Vermögen. Als wirtschaftliches Interesse gilt zum Beispiel:
- der Antrag für eine Hypothek bei einer Bank
- ein Versicherungsantrag
- eine Anmeldung für ein Mietinteresse
- eine Scheidungskonvention
Die steuerpflichtige Person wird nachträglich über die Auskunftserteilung informiert indem ihr eine Kopie der schriftlichen Auskunft zugestellt wird.
In den betroffenen Kantonen kann der Steuerpflichtige seine Steuerdaten sperren lassen und die Bekanntgabe der Daten an Private und Organisationen damit untersagen. Diese Sperrung gilt nicht für Verwaltungs- und Gerichtsbehörden und muss schriftlich an die Steuerverwaltung des Wohnsitzes gerichtet werden. (Quelle: Öffentlichkeit der Steuerregister SSK) Um zu erfahren, wie die einzelnen Behörden der Kantone mit Ihren Daten umgehen, klicken Sie hier.