Arbeitgeber sind berechtigt, bereits ab dem ersten Tag der Krankmeldung ein ärztliches Attest zu verlangen. Mitarbeitende, die eine Arbeitsunfähigkeit geltend machen, müssen das Arztzeugnis auf Aufforderung des Arbeitgebers vorweisen. Andernfalls besteht während der Abwesenheit kein Anspruch auf Lohn.
24.04.2025