28.05.2026

Ein Tausch ohne Gewinn kann auch Steuer auslösen

Im Kanton Luzern ging es um einen Tausch von Parkplätzen: Jemand gab das Nutzungsrecht an 30 nicht genau bestimmten Parkplätzen auf und erhielt dafür das Recht, 24 genau bezeichnete Plätze zu benutzen.

Das Luzerner Gericht entschied, dass ein solcher Tausch eine Handänderung darstellt und deshalb die Handänderungssteuer fällig wird.

Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Gewinn entsteht oder nicht. Auch wenn nur bestehende Einträge im Grundbuch angepasst oder ergänzt werden, kann dies bereits eine Handänderung auslösen. Die Steuerpflichtigen verloren letzlich ihre Beschwerde vor dem Bundesgericht. (Quelle: BGE 9C_246/2024 vom 10.7.2025)