Empfänger haftet für nicht bezahlte Zollabgaben und Steuern
20.04.2021
Empfänger haftet für nicht bezahlte Zollabgaben und Steuern
Der Empfänger einer Ware, in dessen Auftrag die Ware eingeführt und bestellt wurde, ist solidarisch haftbar für die vom Importeur nicht bezahlten Steuern und Zollabgaben. (Quelle: BGE A_1835/2019 vom 14.1.2021)