22.09.2022

Erwerbsersatz für Zivildienst muss realistisch berechnet werden

Die Berechnung des an Zivildienstleistende zu zahlenden Erwerbsersatzes muss auf einer realistischen Basis beruhen. Das Bundesgericht hat dem Bundesamt für Sozialversicherungen Recht gegeben, das sich gegen die Höhe des Ersatzes für einen jungen Mann mit Bachelor-Abschluss in Wirtschaftswissenschaften richtete.

Die Basler Justiz hatte sich auf das Salär eines Ökonomen gestützt und mit einem hypothetischen Lohn gerechnet. Es lehnte den Praktikantenlohn des jungen Mannes ab mit der Begründung, dass er nach dem Zivildienst eine besser bezahlte Stelle antreten werde.

Das Bundesgericht lehnt diese Sichtweise ab. Die Erwerbsausfallentschädigung ist nach dem Lohn zu bemessen, den die versicherte Person vor dem Einrücken in den Dienst erhalten hat. (Quelle: BGE 9C_586/2021 vom 2.8.2022)