24.04.2023

Gewinne und Verluste aus Kryptowährungen

Auf die Gewinne und den Verkauf von Kryptowährungen fallen keine Steuern an. Verluste können, wie bei Wertschriften, nicht vom steuerbaren Einkommen abge­zogen werden.

Der Bestand der Kryptowährungen muss im Wertschriftenverzeichnis der Steuer­erklärung aufgeführt werden, er unterliegt der Vermögenssteuer.

Erträge, die aus Mining, Staking oder Lending erzielt werden, werden als Einkom­men besteuert.