In der Schweiz ist die Anstellung einer Haushaltshilfe mit bestimmten Pflichten verbunden:
- Der Arbeitgeber muss eine Unfallversicherung für die Haushalthilfe abschliessen.
- Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse: Beiträge zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) in Höhe von 10,6% sowie zur Erwerbslosenversicherung (ALV) in Höhe von 2,2% des Bruttolohns werden fällig. Diese Beiträge werden hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die Ausgleichkasse stellt Musterformulare zur Verfügung.
- Familienzulagen: unter Umständen können Familienzulagen in der Höhe von 200 bis 300 Franken pro Kind und Monat anfallen. Dies ist der Fall, wenn die Haushalthilfe oder ihr Ehepartner keine Familienzulagen erhält.
- Lohnabrechnung: Monatlich ist eine Lohnabrechnung zu erstellen, die die entsprechenden Abzüge ausweist.
- Lohnausweis: am Ende des Kalenderjahres muss ein Lohnausweis erstellt werden.