24.04.2025

Haushalthilfe anstellen: das sind die Pflichten 

In der Schweiz ist die Anstellung einer Haushaltshilfe mit bestimmten Pflichten verbunden:

  1. Der Arbeitgeber muss eine Unfallversicherung für die Haushalthilfe abschliessen.
  2. Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse:  Beiträge zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) in Höhe von 10,6% sowie zur Erwerbslosenversicherung (ALV) in Höhe von 2,2% des Bruttolohns werden fällig. Diese Beiträge werden hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die Ausgleichkasse stellt Musterformulare zur Verfügung.
  3. Familienzulagen: unter Umständen können Familienzulagen in der Höhe von 200 bis 300 Franken pro Kind und Monat anfallen. Dies ist der Fall, wenn die Haushalthilfe oder ihr Ehepartner keine Familienzulagen erhält. 
  4. Lohnabrechnung: Monatlich ist eine Lohnabrechnung zu erstellen, die die entsprechenden Abzüge ausweist.
  5. Lohnausweis: am Ende des Kalenderjahres muss ein Lohnausweis erstellt werden.