In den vergangenen Jahren fanden die Klauseln in Geschäftsmietverträgen, die den Mietzins an den Landesindex der Konsumentenpreise gekoppelt haben, wenig Beachtung. Der Grund lag in der tiefen Teuerung, die jetzt rasant steigt und sich in den Mietkosten der Mieter niederschlägt.
Streitig wird die Indexerhöhung, wenn der Vermieter die Anpassung verzögert und rückwirkend eine Mietzinserhöhung verlangt, was nicht erlaubt ist. Nachforderungen sind unzulässig.
Für eine Mietzinserhöhung hat der Vermieter zwingend das amtliche Formular zu verwenden. Ohne amtliches Formular ist die Erhöhung nichtig, d.h. der bisherige Mietzins gilt weiter. Hat der Geschäftsmieter die Erhöhung bezahlt ohne dass der Vermieter das amtliche Formular verwendete, so hat der Mieter Anspruch auf Rückerstattung.
Für einen neuen Geschäftsmietvertrag ist zu beachten, dass nicht der gesamte Mietpreis indexiert ist, sondern nur 70-80%. Als Zeitpunkt für die Indexmietzinserhöhungen sollten die Parteien einen festen Termin pro Jahr festlegen.