Mehrwertsteuer-Guthaben entstehen, wenn die Vorsteuerabzüge höher sind als die deklarierte Mehrwertsteuer. Üblicherweise werden diese Guthaben von der Steuerbehörde innerhalb von 60 Tagen ausbezahlt.
Als Teil des Corona-Paketes des Bundes wurden seit März 2020 Gesuche um vorzeitige Rückzahlung prioritär behandelt und rasch ausbezahlt.
Neu werden Mehrwertsteuer-Guthaben innert 30 Tagen ausbezahlt. Deshalb ist es nicht mehr notwendig, ein Gesuch um vorzeitige Rückzahlung zu stellen. (Quelle: Eidg. Steuerverwaltung)