22.09.2022

Lohnfortzahlung an Feiertagen

Mitarbeitende an arbeitsfreien kantonalen Feiertagen, die im Jahres-, Monats- oder Wochen­lohn bezahlt werden, erhalten ihren vollen Lohn, weil sie ihr Gehalt ohne Rücksicht auf arbeitsfreie Tage erhalten.

Bei Mitarbeitenden in Tages-, Stunden- oder Akkordlohn ist kein Lohn geschuldet, ausser ein Ge­samt­arbeitsvertrag regelt es anders.