Mitarbeitende an arbeitsfreien kantonalen Feiertagen, die im Jahres-, Monats- oder Wochenlohn bezahlt werden, erhalten ihren vollen Lohn, weil sie ihr Gehalt ohne Rücksicht auf arbeitsfreie Tage erhalten.
Bei Mitarbeitenden in Tages-, Stunden- oder Akkordlohn ist kein Lohn geschuldet, ausser ein Gesamtarbeitsvertrag regelt es anders.