25.09.2025

Missbrauch von sozialen Medien im Unternehmen

Wenn Mitarbeitende unangemessenes Verhalten am Arbeitsplatz auf Fotos öffentlich machen oder vertrauliche Unternehmensinformationen weitergeben, gilt das als Missbrauch. Auch rassistische oder beleidigende Kommentare in sozialen Medien können ernste Folgen haben, bis hin zur Kündigung. Wer Beschwerden über den Arbeitgeber teilt oder sich an Cyber-Mobbing beteiligt, handelt ebenfalls problematisch.

Arbeitgeber können bei solchen Verstössen unterschiedliche Massnahmen ergreifen. Dazu gehören Verwarnungen, die Sperrung von Social-Media-Kanälen und im Extremfall auch eine Kündigung. Besonders bei übermässiger Nutzung sozialer Medien während der Arbeitszeit können Lohnkürzungen oder Schadenersatzforderungen möglich sein. In schweren Fällen ist sogar eine fristlose Kündigung denkbar.