20.05.2021

Namensschilder dürfen verweigert werden 

Im Umgang mit Kunden tragen Mitarbeitende oft Namensschilder auf der Arbeitskleidung. Werden während der Arbeitszeit die Mitarbeitenden belästigt oder bedroht, dürfen sie die Namensschilder entfernen. Der Schutz der Persönlichkeit und der Gesundheit geht über die Verkaufsinteressen des Arbeitgebers.