Ab 1. Januar 2022 wird der jährliche Anteil für Geschäftsfahrzeuge von 9.6% auf 10.8% erhöht. In diesem erhöhten Anteil sind die Arbeitswegkosten eingeschlossen. Mit dieser neuen Regelung entfällt auf Bundesebene die Aufrechnung für den Arbeitsweg und der Arbeitgeber muss nicht mehr den Anteil Aussendienst deklarieren. Der Privatanteil ist wie bisher mit den Sozialversicherungen und der Mehrwertsteuer abzurechnen.
02.12.2021