23.01.2023

Rechnungen schreiben für Aufträge, die noch nicht geleistet wurden

Einige Kunden verlangen, dass für Lieferungen und Leistungen, die noch nicht oder nur teilweise erbracht wurden, bereits am Ende des Jahres vollständig Rechnung gestellt werden muss. Buchhalterisch handelt es sich dabei um nicht erfolgs­wirksame Erträge. Diese Rechnungen sind zu separieren und als Voraus­zah­lungen von Kunden unter den übrigen Verbindlichkeiten zu passivieren.