Im Kanton Thurgau wurde eine Liegenschaft im Rahmen einer allgemeinen Neubewertung neu eingeschätzt. Dabei ist die Steuerbehörde nicht an ältere Schätzungen gebunden. Der neu festgelegte Verkaufs- und Mietwert der Immobilie gelten deshalb als korrekt. (Quelle: BGE 9C_525/2024 vom 13.5.2025)
29.07.2025