24.04.2025

Teilpensionierung und Kapitalbezüge:
Wichtige Punkte leicht erklärt 

Mit der AHV-Reform 21, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, wurden neue Regeln für den gestaffelten Bezug von Vorsorgekapital eingeführt.

Hier die wichtigsten Punkte:  

  1. Kapitalbezüge in drei Schritten 
  • Altersleistungen können nun in maximal drei Schritten in Kapitalform bezogen werden. 
  • Alle Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres zählen als ein Schritt. 
  • Nach dem dritten Schritt ist nur noch ein Rentenbezug möglich.

2. Regeln für Teilpensionierung 

  • Erster Teilbezug: Der erste Bezug muss in der Regel mindestens 20% der gesamten Altersleistung ausmachen, ausser die Vorsorgeregelung erlaubt weniger. 
  • Dauerhafte Lohnreduktion: Der Beschäftigungsgrad muss dauerhaft reduziert und der versicherte Lohn entsprechend angepasst werden. 
  • Mindestabstand: Zwischen den Teilbezügen muss mindestens ein Jahr liegen. Bei kürzeren Abständen prüft die Steuerbehörde genau, ob dafür triftige Gründe vorliegen. 

3. Steuerliche Aspekte 

  • Gestaffelte Kapitalbezüge können steuerlich vorteilhaft sein, da die Steuerprogression dadurch gemildert wird. 
  • Vorsorgeleistungen, die über mehrere Jahre verteilt werden, senken die Steuerbelastung. 

4. Kantonale Unterschiede 

  • Im Kanton Zürich sind ab sofort drei Kapitalbezüge steuerlich zulässig, was mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen harmoniert. 
  • In anderen Kantonen können abweichende Regelungen gelten. 

Fazit

Die AHV-Reform 21 schafft klare Vorgaben für Kapitalbezüge bei Teilpensionierung. Wer eine Teilpensionierung plant, sollte die spezifischen Regeln des jeweiligen Kantons berücksichtigen und sich über mögliche steuerliche Vorteile informieren.