Bei einem Velounfall mit einem Auto erlitt ein 44-Jähriger ein Schädelhirntrauma. Da er sich beim Unfall in einem Fahrverbot befand, kürzte die Unfallversicherung die Taggelder wegen grobem Selbstverschulden um zehn Prozent. Vor Bundesgericht bekam die Versicherung Recht: Der Velofahrer habe den Unfall mitverschuldet, deshalb sei die Kürzung zulässig. (Quelle: BGE 8C_9/2023 vom 10.5.2023)
23.01.2024