Unterhaltsbeiträge, die ein Steuerpflichtiger bei Scheidung oder Trennung für sich erhält, sind steuerbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beiträge als wiederkehrende Leistung, durch indirekte Zahlungen wie zum Beispiel die Übernahme von Miet- oder Schulkosten oder mittels Naturalleistungen erfolgen. Im Gegenzug können die Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten von den Einkünften abgezogen werden.
23.08.2021