14.02.2021

Verzugszinsen auf verspätete Zahlungen von Steuern

Die Verordnung über den Verzicht auf Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung von Steuern, Lenkungsabgaben und Zollabgaben ist am 31. Dezember 2020 aus­ge­laufen. 

Ab dem 1. Januar 2021 ist bei verspäteter Zahlung der Mehrwertsteuer wieder der jähr­liche Verzugszins in der Höhe von 4% geschuldet. 

Bei der direkten Bundessteuer gilt ab 1. Januar 2021 der Verzugszinssatz für das Ka­len­derjahr 2021 von 3 %.