Der Begriff Betriebsstätte spielt für Unternehmen, die nicht nur in einem Kanton tätig sind eine wichtige Rolle, da es um die Steuerausscheidung zwischen Kantonen geht.
Hat ein Unternehmen:
- den Hauptsitz in einem Kanton und
- zusätzlich eine Betriebsstätte in einem anderen Kanton
müssen die Gewinne und das Kapital zwischen den beteiligten Kantonen aufgeteilt werden. Jeder Kanton besteuert nur den Anteil, der wirtschaftlich seiner Steuerhoheit zuzuordnen ist.
Voraussetzungen für eine Betriebsstätte sind:
- Es muss eine Geschäftseinrichtung vorhanden sein
- Diese Geschäftseinrichtung muss fest sein, also keinen vorübergehenden Charakter haben.
- Das Unternehmen muss seine Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise in dieser Einrichtung abwickeln.
Die steuerlichen Konsequenzen einer Betriebsstätte zeigen sich insbesondere in der interkantonalen Steuerausscheidung von Gewinn und Kapital. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder Kanton nur jenen Teil besteuert, der ihm wirtschaftlich zuzuordnen ist, und eine interkantonale Doppelbesteuerung vermieden wird. Da die kantonalen Steuersätze unterschiedlich sind, kann die Aufteilung zudem einen spürbaren Einfluss auf die Gesamtsteuerbelastung des Unternehmens haben.
