23.04.2024

Wie geht das mit der Kapitalrückzahlung?

Haben Sie für Ihr Unternehmen bei der Gründung mehr als nur das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital eingezahlt, können Sie später eine Kapitalreduktion vornehmen und diese Gelder wieder an die Aktionäre oder Gesellschafter zurückzahlen. 

Eine Kapitalreduktion macht Sinn, wenn das Unternehmen über eine ausreichende Liquidität verfügt oder wenn zu viel nicht benötigtes Eigenkapital enthalten ist. Solche Kapitalrückzahlungen – etwa auch anstelle von Dividendenausschüttungen – sind steuerfrei.