Der Verkehrswert einer Immobilie entspricht dem Preis, der beim Verkauf erzielt werden kann. Dieser Wert wird meistens von Immobilienexperten geschätzt. Auf dem Markt zeigt dann das effektive Verkaufsresultat, wie genau die Schätzung war.
Die Schätzung umfasst die Beurteilung der Lage, Aussicht, Nachbarschaft, Erschliessung, Besonnung, Lärmbelastung, Steuerfuss der Gemeinde und Nachfrage in der Region sowie die Immobilie selbst.
In einem Urteil von 2018 entschied das Bundesgericht, dass es keine einzig anerkannte Bewertungsmethode gibt, die zur Ermittlung des Verkehrswerts heranzuziehen sei. Der steuerrechtliche Verkehrswert entspreche nicht einer mathematisch punktgenau bestimmbaren Grösse. Zur Bestimmung seien regelmässig Schätzungen anzustellen und Vergleiche zu treffen, welche aber mit gewissen Ungenauigkeiten verbunden seien. Es müsse zulässig sein, den Verkehrswert und den Vermögenssteuerwert von Grundstücken aufgrund vorsichtiger, schematischer Annäherungen festzulegen, auch wenn das dazu führe, dass die so ermittelten Werte von den tatsächlichen Marktwerten abweichen würden. So könne es auch vorkommen, dass Liebhaberpreise erzielt werden, die sich dem üblichen Mechanismus von Angebot und Nachfrage entziehen.