14.02.2021

Zehnjähriger Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis der zehn­jährigen Verjährungsfrist unterliegt.

Lohnforderungen oder andere Geldforderungen aus dem Arbeitsverhältnis haben die kurze Verjährungsfrist von fünf Jahren zwecks rascher Abwicklung von Forde­rungen des laufenden Geschäftsbetriebes. (Quelle: BGE 4A_295/2020 vom 28.12.2020)